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Wissensdatenbank
Stichwort: Prämien
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Die Höhe der Prämie hängt ab vom Wohnkanton, vom Versicherer und davon, ob die Versicherten noch nicht den 18. oder den 25. Geburtstag hatten. Innerhalb eines Kantons sind je nach Kantonsgrösse mehrere Prämienregionen mit unterschiedlichen Prämien möglich.
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Mit den Prämien bezahlen die Krankenversicherer die von den Leistungserbringern (Spitäler, Ärzte, usw.) geschriebenen Rechnungen, ebenfalls werden die Verwaltungskosten damit gedeckt. Jeder Versicherte und jede Versicherte kann die eigene Prämie direkt durch eine höhere freiwillige Franchise oder den Anschluss an ein spezielles Versicherungsmodell, z. B. Hausarztmodell, Managed Care, usw., senken.
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Mit den Prämien der Versicherten decken die Krankenversicherer die Kosten für Spitäler (37%), Ärzte (22%), Medikamente (19%) und Pflegeleistungen (17%). 5% betragen die Verwaltungskosten der Krankenversicherer.Das Dienstleistungsangebot im Gesundheitswesen wurde in den letzten Jahren stetig ausgebaut. Weil den Prämienzahlern immer mehr und komplexere Dienstleistungen zur Verfügung stehen und mehr Leistungen genutzt werden, steigen sämtliche Kostenbereiche der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Jahr für Jahr stärker als die Prämien.
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Die Krankenversicherer legen die Prämientarife ihrer Versicherten für das folgende Jahr fest. Sie können die Prämien nach Kostenunterschieden kantonal und regional abstufen. Innerhalb einer Region entrichten alle erwachsenen Personen die gleichen Prämien. Massgebend ist der Wohnort der versicherten Person. Für Kinder bis 18 Jahre hat der Versicherer eine tiefere Prämie festzusetzen. Sie beträgt im Durchschnitt rund einen Viertel der Erwachsenenprämie. Auch für junge Erwachsene, die das 25. Altersjahr noch nicht vollendet haben, können tiefere Prämien festgelegt werden.
Laut Gesetz müssen Ausgaben und Einnahmen für eine jeweils zweijährige Finanzierungsperiode im Gleichgewicht sein.
Bei der Berechnung der Prämien berücksichtigen die Versicherer insbesondere folgende Grundlagen:
- Die Kosten des laufenden und des vergangenen Jahres,
- die Reserven und Rückstellungen,
- die Zahlungen für den Risikoausgleich,
- die Verwaltungsauslagen,
- die Versichertenfluktuation,
- das Betriebsergebnis.
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Letztlich ist es der Staat, welcher die Höhe der Prämien festlegt. Die Krankenversicherer können lediglich ihre Vorschläge einreichen.
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Jeder Krankenversicherer teilt die neuen Prämien mit der Versicherungspolice individuell seinen Kundinnen und Kunden mit. Bei Mitteilung einer neuen Prämie kann der Versicherte die Kasse wechseln, und zwar auf das Ende des Monats, welcher der neuen Prämie vorangeht. Die Kündigungsfrist beschränkt sich dabei auf einen Monat. Die Versicherten müssen mindestens zwei Monate im Voraus im Besitz der schriftlichen Mitteilung über die Prämien sein.
Unabhängig von einer Veränderung in der Prämienhöhe steht es den Versicherten frei, die Grundversicherung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf das Ende eines Kalendersemesters zu wechseln. Verfügt der Versicherte über eine Wahlfranchise oder hat er ein alternatives Versicherungsmodell abgeschlossen, wird ein Wechsel nur auf Ende Jahr möglich.
Zahlreiche Krankenversicherer bieten ihrer Kundschaft zusätzliche schriftliche und mündliche Informationen an und weisen auf kosten- und prämiensparende Modelle hin. Die Kündigung muss bis spätestens am 30. September beim Krankenversicherer eingetroffen sein. Werden die Prämien der Zusatzversicherungen erhöht, so gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Grundversicherung (Kündigung innerhalb 30 Tage nach Erhalt der neuen Versicherungspolice).
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Art. 105e der Verordnung zur Krankenversicherung (KVV) besagt, dass der Krankenversicherer schriftlich zu mahnen und auf die Konsequenzen des Verzuges hinzuweisen hat und danach die Übernahme der Kosten für die Leistungen aufschieben kann, bis die ausstehenden Prämien vollständig bezahlt sind. Gleichzeitig benachrichtigt der Krankenversicherer den zuständigen aushelfenden Träger am Wohnort der Krankenversicherten über den Leistungsaufschub. Sind die ausstehenden Prämien vollständig bezahlt, hat der Versicherer die Kosten für die Leistungen während der Zeit des Aufschubes zu übernehmen.
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Mit neuen Versicherungsformen kann die versicherte Person von Prämienrabatten profitieren und selbstverantwortlich einen Beitrag an tiefere Prämien leisten. Verschiedene Studien zeigen, dass auch höhere Franchisen einen Beitrag an die Kostendämpfung leisten, weil damit eine Verhaltensveränderung bei den Versicherten wie auch bei den Leistungserbringern ausgelöst wird. Die Eigenverantwortung und das bewusste Kostendenken werden gefördert.
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Die Prämie ist die Gegenleistung des Versicherungsnehmers für die Gewährung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer. Aufgrund der grossen Kostenunterschiede gibt es kantonale und regionale Prämienabstufungen. Innerhalb einer Prämienregion und innerhalb der gleichen Franchisenstufe sind die Prämien eines Versicherers für alle Mitglieder gleich. Für Versicherte bis zum vollendeten 18. Altersjahr (Kinder) muss der Versicherer eine tiefere Prämie festsetzen. Dasselbe können Versicherer für Versicherte tun, die das 25. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Die Prämien werden für jede Versicherungsart (Grund- und Zusatzversicherung) separat und in der Regel monatlich erhoben.
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