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Ich gehe aus persönlichen Gründen zu einer ausgebildeten Masseurin (Feldenkrais SFV, Lymphdrainage KPE) und möchte wissen, ob durch das KVG auch Leistungen erbracht werden?

Medizinische Masseure bzw. Masseurinnen sind keine Leistungserbringer im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Massage wird nur als Leistung im Rahmen der Grundversicherung vergütet, wenn sie durch einen anerkannten und zugelassenen Physiotherapeuten durchgeführt wird. Massage fällt, wenn sie durch einen medizinischen Masseur oder eine Masseurin ausgeführt wird, in den Bereich der Zusatzversicherungen.
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Erstellt: 01.01.1970
Geändert: 28.04.2011